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Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt in Kraft

Am 1. Februar 2024 trat die erweiterte Herkunftskennzeichnung für Fleisch in Kraft. Nun müssen auch nicht vorverpackte frische, gekühlte oder gefrorene Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleischsorten an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden. Zuvor galt dies nur für unverpacktes Rinderfleisch und verpacktes Fleisch. Die Verordnung, vorgelegt von Bundesminister Cem Özdemir, erfüllt einen langgehegten Wunsch aus der Landwirtschaft.

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BMEL legt 14. Tierschutzbericht der Bundesregierung vor

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den 14. Tierschutzbericht vorgelegt, der vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Mit dem Bericht gibt die Bundesregierung dem Bundestag alle vier Jahre einen Überblick über den Stand des Tierschutzes. Der 14. Tierschutzbericht berücksichtigt die Jahre 2019 bis 2022.

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16. Global Forum for Food and Agriculture des BMEL

Beim GFFA, welches vom 17.-20. Januar 2024 in Berlin stattfand, tauschten sich rund 2.000 internationale Gäste in verschiedenen Panels sowie dem Innovationsforum über die Ernährungssysteme der Zukunft und einer engeren Zusammenarbeit auf globaler Ebene aus. Im Fokus stand die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 noch zu erreichen und das Menschenrecht auf Nahrung umzusetzen.

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EU-Kommission genehmigt eine Milliarde Euro zum Tierwohl

Die EU-Kommission hat die "Tierwohlmilliarde" des Bundes genehmigt, die auf die Verbesserung der Tierwohlstandards in deutschen Ställen abzielt. Mit einem Gesamtbudget von rund 1 Milliarde Euro sollen zwei deutsche Regelungen umgesetzt werden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir plant, das Geld mithilfe von zwei Instrumenten an Landwirtinnen und Landwirte auszuzahlen. Die erste Regelung, mit einem Budget von 675 Millionen Euro, fördert Stallbaukosten für Neu- oder Umbauten bis zu 60%. Die zweite Regelung, mit einem Budget von 325 Millionen Euro, gewährt Direktzuschüsse, die bis zu 80% der zusätzlichen laufenden Kosten für die Anpassung an höhere Tierwohlstandards abdecken. Diese Regelung ist bis Ende 2031 gültig und unterstützt Um- oder Neubauten in den höheren Haltungsformen wie "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio". Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Wir haben grünes Licht aus Brüssel bekommen, um bessere Tierhaltung fördern zu können. Für die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland ist das ein gutes und wichtiges Signal. Tierhaltung soll in Deutschland eine Zukunft haben – und das geht nur, wenn wir den Verbraucherwunsch nach mehr Tierwohl zum Geschäftsmodell machen [...]."

 

➤ Quelle topagrar

➤ Quelle BMEL

Informationen zur Tierwohlabgabe

Als Vorschlag für Landwirtinnen und Landwirte steht eine sogenannte Tierwohlabgabe auf tierische Produkte im Raum. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im weiterführenden Artikel. 

➤ Zum Artikel (NDR.de)

Vorschlag der Rentenbank: zweckgebundene Anleihen für Umbau der Tierhaltung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank schlägt vor, den geforderten "Tierwohl-Cent" mithilfe zweckgebundener Anleihen zu finanzieren. Die Sprecherin des Vorstands, Nikola Steinbock, präsentierte diesen Vorschlag auf der Grünen Woche in Berlin. Die Idee besteht darin, am Kapitalmarkt spezielle Anleihen für Tierwohlmaßnahmen zu platzieren, ähnlich den "Green Bonds", die Umwelt- und Klimaschutzprojekte finanzieren. Die erzielten Mittel könnten gezielt für den Umbau von Tierställen und die Verbesserung des Tierwohls verwendet werden. Steinbock betont die Attraktivität solcher Anlagemöglichkeiten, bei denen Investorinnen und Investoren in einen bestimmten Zweck investieren und Renditen erhalten. Die Rückführung der Mittel könnte aus einer Tierwohlabgabe erfolgen. Steinbock hebt hervor, dass die Implementierung des "Tierwohl-Cents" sorgfältig überdacht werden sollte, aber aus ihrer Sicht ein durchaus machbares Modell darstellt.

 

➤ Quelle topagrar

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