An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Ausschreibungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie weitere Bekanntmachungen und Fördermöglichkeiten informieren.
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BMEL – Bekanntmachung: Alternative Verfahren zu PMSG
Die Bekanntmachung "Alternative Methoden zur Anwendung von Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) in der konventionellen Schweinezucht" wurde am 15. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Projektskizzen können bis Montag, den 2. September 2024, 12 Uhr eingereicht werden.
BMEL – Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Förderung laufender Mehrkosten
Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) erhalten. Weiterhin können auch die laufenden Mehrkosten, die bei Betrieben entstehen, die diese Tierhaltungsstandards einhalten, in Teilen bezuschusst werden. Das Bundesprogramm wird sich zunächst auf die Schweinehaltung konzentrieren. Ab dem 15. April 2024 können sich zunächst Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme für das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit haben die Betriebe ab dem 4. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung laufender Kosten zu stellen, die durch besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren entstehen. Das BMEL unterstützt mit dem Programm Betriebe gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine sind 80 Prozent der laufenden Mehrkosten förderfähig. Für bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine sind 70 Prozent vorgesehen.
BMEL – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen
Um Tierhaltungsbetrieben neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Neuerungen mit neuen Methoden, Formen oder Verfahren des Technologie- und Wissenstransfers sowie von Informationsmaßnahmen zu vermitteln und ihnen Möglichkeiten einer praxistauglichen Umsetzung auch unter Berücksichtigung von ökonomischen Aspekten auf dem eigenen Betrieb aufzuzeigen, beabsichtigt das BMEL, im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben ausgewählte, beispielhafte und innovative Wissenstransferprojekte zu unterstützen. Diese können die Bereiche Tierschutz/-haltung, Tier und Umwelt – insbesondere Vermeidung nichtkurativer Eingriffe, Minderung des Antibiotikaeinsatzes und Weiterentwicklung von Haltungsverfahren – umfassen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es werden spezifische Themenbereiche mit Vorgaben unter anderem zum Verfahren und den Bedingungen, zu denen Skizzen beim Projektträger eingereicht werden können, im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
Der ökologische Landbau ist gekennzeichnet durch seinen systemorientierten Ansatz einer besonders ressourcenschonenden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsform und trägt damit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung in besonderem Maße Rechnung. Die nachhaltigen Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und ressourcenschonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger ökologischer Agrarprodukte. Daran schließt sich die ökologische Lebensmittelwirtschaft an, die die ökologischen Rohstoffe zu hochwertigen Produkten verarbeitet. Diese trägt in besonderem Maße zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus bei und ist Innovationstreiber für ein nachhaltiges Wirtschaften. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden. Zudem kann eine Förderung von Status-quo-Analysen sowie Meta-Studien zur Erreichung der Ziele erfolgen. Im Bereich der ökologischen Tierhaltung werden Projekte gefördert, die die allgemeine Weiterentwicklung der Produktionssysteme aller Produktionsrichtungen der ökologischen Tierhaltung (Wiederkäuer, kleine Wiederkäuer, Geflügel, Schweine, Bienen, Aquakultur, sonstige Tierarten) entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Themenbereiche mit detaillierten Vorgaben, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden grundsätzlich über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Die Richtlinie verfolgt das übergeordnete Ziel, die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Dabei werden die nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft als ökologisch tragfähig, ökonomisch existenzfähig und sozial verantwortlich definiert. Es sollen bedeutsame Wissens- und Erfahrungslücken für nachhaltige Wirtschaftsformen geschlossen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nachhaltig gestärkt werden. Nachhaltige Landwirtschaft zeichnet sich neben einem ökonomisch tragfähigen und sozial verantwortlichen Konzept insbesondere durch eine umweltgerechte Landbewirtschaftung und tiergerechte Haltungssysteme aus. Diese Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Im Bereich der Nutztierhaltung sollen vor allem Projekte mit folgenden Zielen gefördert werden:
Weiterentwicklung besonders tiergerechter, klimaschonender und klimaangepasster Haltungs- und Managementsysteme (z. B. Gestaltung des Auslaufs von Tieren), auch im Hinblick auf die Ressourceneffizienz,
Entwicklung von optimierten Fütterungsstrategien hinsichtlich verminderter Emissionen klimarelevanter Gase bezogen auf die erzeugte Einheit tierischer Lebensmittel,
Strategien zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes/-wohls
Nutzung digitaler Technologien zur Verbesserung tiergerechter Haltungs- und Managementsysteme
Grundsätzlich werden im Vorfeld einer Antragstellung über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger Förderaufrufe zu spezifischen Themenbereichen veröffentlicht, zu denen Skizzen eingereicht werden können.
EU Förderung
Momentan keine relevanten Ausschreibungen
Regionale Förderprogramme
2. Förderaufruf zu Invest BW
Der Förderaufruf erfolgt missionsorientiert und hat zum Ziel, Projekte und Maßnahmen von Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern, die „Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung“ entwickeln. Frist zur Skizzeneinreichung: 31.10.2024, 13 Uhr
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital
Der Freistaat Bayern unterstützt über das Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) landwirtschaftliche Betriebe, die in neue digitale Technologien investieren. Ziel ist, das betriebliche Management zu optimieren, die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Unter anderem werden auch Investitionen in Sensorik in der Tierhaltung zur Steigerung des Tierwohls und zur Gesundheitsüberwachung (Teil D) in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 3.750 € gefördert. Die Online-Antragstellung ist über das Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft möglich.
Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
Das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Hansestadt Hamburg setzen die Förderung von Beratungen mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds fort. Ziel dieser Förderung ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.
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