
An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Ausschreibungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie weitere Bekanntmachungen und Fördermöglichkeiten informieren.
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BMEL – Bekanntmachung: Experimentierfelder zur Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen der Digitalisierungsstrategie ab sofort weitere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur "Einrichtung von Experimentierfeldern zur Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft". Projektskizzen können bis zum 16. Januar 2024 bei der BLE eingereicht werden. Mit der Bekanntmachung sollen digitale Verfahren sowie KI-Technologien für verschiedene landwirtschaftliche Betriebsstrukturen geschaffen werden. Es sollen unterschiedliche digitale Lösungen und Produkte für landwirtschaftliche Betriebe im Zusammenspiel von Praxis, Wissenschaft sowie vor- und nachgelagerter Wirtschaft erprobt und bewertet werden. Die entwickelten Lösungsansätze für die Bewältigung aktueller technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Herausforderungen sollen in einer geeigneten Weise aufbereitet und vermittelt werden.
BMEL – Bekanntmachung: Förderung von Innovationen für zukunftsweisende Produktionssysteme
Mit der veröffentlichten Bekanntmachung werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unterstützt, die die Entwicklung von zukunftsweisenden Produktionssystemen zum Ziel haben. Im Fokus stehen Vorhaben zu umschlossenen und weitgehend gesteuerten Kultivierungssystemen, die auch mit Begriffen wie „Indoor Farming“, „Vertical Farming“, „Controlled Environment Agriculture“, „Sheltered farming“ und Ähnlichem umschrieben werden. Sie ermöglichen vor allem durch die Entkopplung der Produktion von Jahreszeiten und Klima die Sicherung beständig hoher Produktqualität und Erträge. Dabei erfolgt in der vorliegenden Bekanntmachung keine Beschränkung auf pflanzliche Systeme. Vielmehr können verschiedenste Produktionsbereiche u.a. Futtermittel, Algen, Pilze, Bakterien, Fische und Weichtiere sowie auch deren Verknüpfung zu multitrophischen Agrarsystemen adressiert werden. Reine Aquakultur-Systeme sowie die klassische Wiederkäuer-/Schweine- und Geflügelhaltung sind hingegen ausgenommen, da diese Bereiche an anderer Stelle gefördert wurden und nur in Bezug auf die Futtermittelproduktion Beachtung finden sollen. Das Ziel liegt darüber hinaus darin, ökonomisch tragbare Kultursysteme zu entwickeln, in denen intelligente Geschäftsmodelle, der effiziente Einsatz von Ressourcen, stabile Produktionsabläufe und Belange der Sicherung der Futtermittel- und Lebensmittelversorgung umgesetzt werden. Im Idealfall wirken die angesprochenen Kultivierungsformen auch dem Flächenverbrauch entgegen und adressieren Verfahren, die die Energieeffizienz steigern sowie Stoffkreisläufe schließen, um prozessbedingte Umweltwirkungen durch bestmögliche Verwertungssysteme bei möglichst geringem Flächenverbrauch positiv zu gestalten. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Die Deadline für die Skizzen ist der 24. Januar 2024.
BMEL – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen
Um Tierhaltungsbetrieben neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Neuerungen mit neuen Methoden, Formen oder Verfahren des Technologie- und Wissenstransfers sowie von Informationsmaßnahmen zu vermitteln und ihnen Möglichkeiten einer praxistauglichen Umsetzung auch unter Berücksichtigung von ökonomischen Aspekten auf dem eigenen Betrieb aufzuzeigen, beabsichtigt das BMEL, im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben ausgewählte, beispielhafte und innovative Wissenstransferprojekte zu unterstützen. Diese können die Bereiche Tierschutz/-haltung, Tier und Umwelt – insbesondere Vermeidung nichtkurativer Eingriffe, Minderung des Antibiotikaeinsatzes und Weiterentwicklung von Haltungsverfahren – umfassen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es werden spezifische Themenbereiche mit Vorgaben unter anderem zum Verfahren und den Bedingungen, zu denen Skizzen beim Projektträger eingereicht werden können, im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
Der ökologische Landbau ist gekennzeichnet durch seinen systemorientierten Ansatz einer besonders ressourcenschonenden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsform und trägt damit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung in besonderem Maße Rechnung. Die nachhaltigen Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und ressourcenschonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger ökologischer Agrarprodukte. Daran schließt sich die ökologische Lebensmittelwirtschaft an, die die ökologischen Rohstoffe zu hochwertigen Produkten verarbeitet. Diese trägt in besonderem Maße zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus bei und ist Innovationstreiber für ein nachhaltiges Wirtschaften. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden. Zudem kann eine Förderung von Status-quo-Analysen sowie Meta-Studien zur Erreichung der Ziele erfolgen. Im Bereich der ökologischen Tierhaltung werden Projekte gefördert, die die allgemeine Weiterentwicklung der Produktionssysteme aller Produktionsrichtungen der ökologischen Tierhaltung (Wiederkäuer, kleine Wiederkäuer, Geflügel, Schweine, Bienen, Aquakultur, sonstige Tierarten) entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Themenbereiche mit detaillierten Vorgaben, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden grundsätzlich über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Die Richtlinie verfolgt das übergeordnete Ziel, die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Dabei werden die nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft als ökologisch tragfähig, ökonomisch existenzfähig und sozial verantwortlich definiert. Es sollen bedeutsame Wissens- und Erfahrungslücken für nachhaltige Wirtschaftsformen geschlossen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nachhaltig gestärkt werden. Nachhaltige Landwirtschaft zeichnet sich neben einem ökonomisch tragfähigen und sozial verantwortlichen Konzept insbesondere durch eine umweltgerechte Landbewirtschaftung und tiergerechte Haltungssysteme aus. Diese Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Im Bereich der Nutztierhaltung sollen vor allem Projekte mit folgenden Zielen gefördert werden:
Weiterentwicklung besonders tiergerechter, klimaschonender und klimaangepasster Haltungs- und Managementsysteme (z. B. Gestaltung des Auslaufs von Tieren), auch im Hinblick auf die Ressourceneffizienz,
Entwicklung von optimierten Fütterungsstrategien hinsichtlich verminderter Emissionen klimarelevanter Gase bezogen auf die erzeugte Einheit tierischer Lebensmittel,
Strategien zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes/-wohls
Nutzung digitaler Technologien zur Verbesserung tiergerechter Haltungs- und Managementsysteme
Grundsätzlich werden im Vorfeld einer Antragstellung über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger Förderaufrufe zu spezifischen Themenbereichen veröffentlicht, zu denen Skizzen eingereicht werden können.
EU Förderung
Horizon Europe - Animal nutritional requirements and nutritional value of feed under different production management conditions
Futtermittel sind wichtige Bestandteile von Tierproduktionssystemen, und ihre effiziente Nutzung ist die wichtigste Determinante für die Leistung und Produktivität der Tiere. Die Verfügbarkeit und Nutzung lokaler Futtermittel, einschließlich neuer und wenig genutzter Quellen, einschließlich alternativer Proteinquellen, stellt in vielen Tierhaltungssystemen eine Herausforderung dar und hat verschiedene Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs, die Produktqualität und -sicherheit, die Tiergesundheit und den Tierschutz. Außerdem müssen präzisere und widerstandsfähigere Fütterungssysteme entwickelt werden, die gleichzeitig den Anforderungen des Schutzes und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt gerecht werden. Ziel ist es, die Verwendung lokaler Futtermittel zu optimieren, die Lieferketten zu verkürzen und stärker auf lokale Ressourcen zurückzugreifen. Es ist wichtig, den Gehalt, die Verfügbarkeit und die Verdaulichkeit von Nährstoffen in lokal verfügbaren Futtermitteln in verschiedenen pedoklimatischen Regionen und Tierhaltungssystemen zu untersuchen, ohne die Sicherheit und Effizienz der Futtermittel zu beeinträchtigen. Der Antragsprozess ist zweistufig und öffnet am 17. Oktober 2023 mit Deadline zum 22. Februar 2024.
Innovative governance, environmental observations and digital solutions in support of the Green Deal
Digital- und Datentechnologien können die Arbeit in der Landwirtschaft erleichtern, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Herausforderung des Fachkräftemangels, von dem einige Branchen und Regionen betroffen sind, abmildern. Sie haben das Potenzial, landwirtschaftliche Berufe attraktiver zu machen, auch für jüngere Generationen, und sie sicherer zu machen. Digital- und Datentechnologien können die Effektivität und Effizienz von Anwendungen steigern, beispielsweise durch ein höheres Maß an Präzision, und so die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erhöhen. Die Automatisierung wird in der Landwirtschaft zunehmend eingesetzt; häufig stellt die Kosteneffizienz innovativer Digital- und Datentechnologien noch einen Engpass für ihren Einsatz in diesem Sektor dar, insbesondere in Bereichen, in denen ihre Anwendung nicht in erster Linie für die Steigerung der Prozesseffizienz und -effektivität relevant ist. Technische Lösungen auf der Grundlage von Augmented-Reality-Ansätzen bieten viele Möglichkeiten, um die Nutzung digitaler Technologien in der Landwirtschaft zu erleichtern und zu verbessern, die Leistung digitaler Werkzeuge zu erhöhen und Fernhilfe zu leisten, was für abgelegene Betriebe, insbesondere in ländlichen Gebieten, wichtig ist. Der Antragsprozess ist zweistufig und öffnet am 17. Oktober 2023 mit Deadline zum 22. Februar 2024.
Regionale Förderprogramme
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital
Der Freistaat Bayern unterstützt über das Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) landwirtschaftliche Betriebe, die in neue digitale Technologien investieren. Ziel ist, das betriebliche Management zu optimieren, die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Unter anderem werden auch Investitionen in Sensorik in der Tierhaltung zur Steigerung des Tierwohls und zur Gesundheitsüberwachung (Teil D) in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 3.750 € gefördert. Die Online-Antragstellung ist über das Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft möglich.
Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
Das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Hansestadt Hamburg setzen die Förderung von Beratungen mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds fort. Ziel dieser Förderung ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.
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